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Die Berliner Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, auf dessen Grundlage die großen privaten Wohnungskonzerne in Berlin vergesellschaftet werden können. Dessen Basis ist der bisher ignorierte erfolgreiche Volksentscheid und vor allem Artikel 15 des Grundgesetzes: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ 

 Dieser für unsere Gesellschaft so wichtige Art. 15 GG soll nun in einer gemeinsamen Initiative einiger Bundesländer, eines mächtigen Privatkonzerns und einer Bankeninitiative kaum noch anwendbar gemacht werden.

 1.    Ein Anti-Vergesellschaftungsgesetz droht

Auf einer Bauministerkonferenz im Juni26 beschlossen die Fachminister einen Antrag der  Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westphalen. Demnach soll ein Gesetz erarbeitet werden, das bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen schafft, um der Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen einen klaren gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Es soll die Eigentumsgarantie sowie Investitionssicherheit stärken.

 2.    Darüber hinaus kündigte Bayern

eine entsprechende Bundesratsinitiative an. Man will zwar den Wortlaut des GGs so belassen. Das Gesetz soll aber jede Vergesellschaftung verhindern.

 

3.    Beratungsgesellschaft

Gleichzeitig hat die zweitgrößte Beratungsgesellschaft der Welt PricewaterhouseCoopers PWC über das Handelsblatt eine Studie vorab veröffentlicht, die konstatiert, dass die Vergesellschaftung in Berlin nur Verlierer bringe. An die betroffenen Mieter hat hier natürlich keiner gedacht.

Außerdem müsse man sich um die Stabilität der Banken Sorgen machen. Denn den vergesellschafteten Wohnungsunternehmen käme die Sicherheit ihrer Kredite abhanden.

 Dabei hätte jeder, der es wissen will, nicht übersehen können, dass „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ die Entschädigung der Unternehmen mit 40-60% des Marktwerts vorsieht. Das reicht in der Regel, den Banken-Kredit zu decken, da solche Kredite nie zu 100%, sondern abzüglich eines Risikoabschlags vergeben werden.

 4.    Und die Banken

Wo drei Hähne krähen ist der vierte nicht weit. In Berlin hat sich die „Berliner-Banken Initiative für bezahlbaren Wohnraum“ gebildet. Das Bündnis möchte in einer Kampagne nach eigenen Angaben vor den Folgen einer Vergesellschaftung warnen.

 Da soll noch mal einer sagen,

in Deutschland bekomme man nichts hin. Eine konzertierte Aktion von allen Seiten mit einem Ziel,  Artikel 15 des Grundgesetzes mit Gesetzen zu flankieren, so dass der Artikel kaum noch angewendet werden kann. Nun kündigte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am Donnerstag, den 2.Juli an, die Vergesellschaftung privater Mietwohnungen auf Landesebene tasächlich durch ein Bundesgesetz zu sperren!

 Die denken, mit uns und dem Grundgesetz kann man alles machen.

Ja, manchmal vielleicht. Aber der Mietenwahnsinn, der alle Menschen, die mit ihrer Arbeit die Stadt am Laufen halten, aus den Innenstädten vertreibt, sollte Grund genug sein, gemeinsam aufzustehen!

 Wir werden nicht müde zu betonen: Wer nicht kämpft hat schon verloren.